Die Ausbildungs- und Studienmesse in Albstadt
16. und 17. Januar 2025
9 bis 16 Uhr
Sporthalle Lutherschule
Albstadt-Tailfingen
Eintritt frei
Allgemeine Teilnahmebedingungen
STARTKLAR Bildungsmessen
1. Geltungsbereich der Allgemeinen Teilnahmebedingungen
Für die Teilnahme an Veranstaltungen und Messen (nachfolgend vereinfacht Veranstaltung/en) der artistic werbewelten gmbh gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.
Vertragsparteien der Vereinbarung über die Teilnahme an einer Veranstaltung im Sinne dieser AGB ist:
artistic werbewelten gmbh
Otto-Hahn-Str. 5
72406 Bisingen
(nachfolgend Veranstalter)
und die angemeldete natürliche oder juristische Person (nachfolgend Vertragspartner).
Mit seiner Anmeldung erkennt der Vertragspartner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden vom Veranstalter nicht anerkannt, es sei denn, er stimmt der Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individualvereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB).
2. Teilnahme
1. Als Aussteller zur STARTKLAR Albstadt werden nur Unternehmen und Institutionen zugelassen, die mit den ausgestellten Produkten und Dienstleistungen und der sonstigen Präsentation dem Thema der Messe entsprechen und das vom Veranstalter definierte Ziel verfolgen.
2. Die Anmeldung als Aussteller erfolgt online über die Internetseite des Veranstalters oder der Internetseite der Veranstaltung. Andere Arten der Anmeldung, z.B. via Telefon, E-Mail, Brief usw. werden grundsätzlich nicht berücksichtigt, es sei denn eine alternative Art der Anmeldung wurde vorher mit dem Veranstalter vereinbart. Der Zeitrahmen für die Anmeldung kann der Internetseite der jeweiligen Veranstaltung entnommen werden. Mit der Absendung der Onlineanmeldung werden diese Teilnahmebedingungen als Vertragsbestandteil verbindlich anerkannt. Die Angaben auf dem Formular zur Onlineanmeldung werden vom Veranstalter unter Berücksichtigung der jeweils relevanten datenschutzrechtlichen Vorschriften im automatisierten Verfahren im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verarbeitet und genutzt. Die Anmeldung ist, unabhängig von der Zulassung, bindend. Sie kann nicht mit Bedingungen und Vorbehalten versehen werden. Auch Platzierungswünsche stellen keine wirksame Bedingung für die Anmeldung dar. Über die Zulassung eines Unternehmens/einer Institution entscheidet, ebenso wie über die genaue Platzierung der Aussteller, die artistic werbewelten gmbh nach billigem Ermessen. Unternehmen und Institutionen aus der unmittelbaren Region (Zollernalbkreis) werden bei der Zulassung gegenüber Interessenten aus anderen Regionen bevorzugt. Im Falle der Zulassung erhält jeder Aussteller eine Anmeldebestätigung. Im Falle der Ablehnung erfolgt eine gesonderte Benachrichtigung.
3. Kosten
Die Kosten für die Teilnahme an einer Veranstaltung sind nach Anmeldebestätigung gemäß Rechnungsstellung fällig und sind spätestens bis zum angegebenen Zahlungsziel auf der Rechnung auf eines der ausgewiesenen Bankkonten zu überweisen. Sollte die Zahlung bis Veranstaltungs- bzw. Aufbaubeginn noch nicht geleistet sein, behält sich der Veranstalter ein Leistungsverweigerungsrecht vor. Geringfügige Abweichungen von der angegebenen Standgröße berechtigen nicht zur Minderung der Standkosten. Von einer geringfügigen Abweichung ist insbesondere bei einer Abweichung von bis zu 10% der vereinbarten Fläche auszugehen und wenn sich innerhalb der Standfläche ein Hallenpfeiler oder andere feste Einbauten befinden. In den Standkosten sind Kosten für Standbegrenzungswände (hinten und seitlich je 1m) als Abgrenzung zum Nebenstand inbegriffen. Welche Leistungen darüberhinaus durch die Standkosten abgedeckt sind, ist der Anmeldebestätigung zu entnehmen. Das Weglassen der Standbegrenzungswände (soweit möglich), des Stromanschlusses oder sonstigen Leistungen, berechtigen nicht zu einer Reduzierung der Standkosten.
4. Zahlungsbedingungen
Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen hat der Vertragspartner das vertraglich vereinbarte Entgelt für die Veranstaltung (Teilnahmeentgelt) gemäß Rechnungslegung durch den Veranstalter zu begleichen. Das Teilnahmeentgelt ist mit der Bestätigung der Anmeldung fällig und muss spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin und unter Angabe der Rechnungsnummer vom Vertragspartner gezahlt werden. Die Zahlung des Entgeltes hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Teilnahmeentgeltes steht dem Veranstalter ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Das Teilnahmeentgelt wird auch geschuldet, wenn der angemeldete Vertragspartner zu der Veranstaltung nicht erscheint.
5. Kosten bei Nichtteilnahme
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist ein Rücktritt nur noch bis zur Standplatzzuweisung kostenfrei möglich. Erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, ist, bei anderweitiger Vergabe der zugeteilten Standfläche, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 % des Beteiligungspreises zu zahlen. Ist eine anderweitige Vergabe nicht möglich, ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100% der veranschlagten Standkosten zu zahlen.
6. Messestände
1. Standaufbau und Gestaltung sowie der Betrieb des Standes müssen unter Einhaltung aller in Deutschland geltenden Vorschriften (insbesondere der Sonderbauverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes sowie der Verordnungen zum Arbeitsschutz, den DIN- oder EN-Vorschriften, VDE-Regelungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften, jeweils in der gültigen Fassung) erfolgen. Alle diese Bestimmungen gelten sowohl für firmeneigene als auch für selbstständige Standgestalter oder Dekorateure sowie für alle Personen, soweit sie im Auftrag des Ausstellers oder auf dessen Rechnung im Zusammenhang mit Auf- und Abbau, Gestaltung und Betrieb des Standes tätig werden. Der Aussteller ist für die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen verantwortlich. Die für den Aussteller tätigen Aufbaukräfte und sonstigen Personen sind auf die Einhaltung der Bestimmungen hin zu überwachen. Den Anweisungen der artistic werbewelten gmbh ist sowohl während der Auf- und Abbauzeiten, als auch während des Messebetriebes stets Folge zu leisten.
2. Der Aufbau der Messestände durch die Aussteller findet zu den vom Veranstalter festgelegten Aufbauzeiten statt. Zu jeder Zeit während des Auf- und Abbaus müssen die Gänge vollkommen frei sein. Mit dem Abbau des Messestandes darf nicht vor offiziellem Messeende begonnen werden. Der Abbau aller Stände und Exponate muss bis zum Ende der festgelegten Abbauzeiten abgeschlossen sein. Dies schließt etwaige Arbeiten durch externe Dienstleister mit ein.
3. Die Gestaltung der Stände ist Sache des Ausstellers und hat in einer der Messe angemessenen Form zu erfolgen. Der Aussteller hat sich ggf. über die Belastbarkeit des Hallenbodens und die lichte Hallenhöhe bei den Verantwortlichen der artistic werbewelten gmbh zu informieren. Transparente und Firmenschilder dürfen nicht in die Gänge hineinragen. Fluchtwege und Notausgänge dürfen nicht zugestellt oder blockiert werden. Dies gilt auch für Stände im Außenbereich, insbesondere dürfen hier Feuerwehrzufahrten o.ä. nicht blockiert werden. Für Stände mit einer Bauhöhe über 2,50 m ist eine Standbaugenehmigung durch die artistic werbewelten gmbh nötig. Alle notwendigen Unterlagen sind hierzu bis spätestens 6 Wochen vor Aufbaubeginn einzureichen.
7. Veranstaltung von Gewinnspielen
Gewinnspiele sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter erlaubt, sofern keine personenrelevanten Daten (Namen, Anschriften, Telefonnummern, etc.) gesammelt bzw. genutzt werden. Die artistic werbewelten gmbh seht in keinem Zusammenhang mit Gewinnspielen, welche durch die Aussteller veranstaltet werden.
8. Ausgabe von Essen und Getränken
1. Den Ausstellern ist es nicht gestattet, Essen oder Getränke auf der Bildungsmesse auszugeben oder anzubieten. Dies schließt auch das Betreiben von Popcorn-Maschinen oder ähnlichen Geräten zur Zubereitung von Snacks ein.
2. Die Veranstalter der Bildungsmesse werden in Kooperation mit einem oder mehreren Catering-Partnern dafür sorgen, dass die Besucherinnen und Besucher angemessene Verpflegungsmöglichkeiten vor Ort haben. Die ausgewählten Catering-Partner werden entsprechende Essens- und Getränkestände betreiben, um den Bedürfnissen der Teilnehmenden gerecht zu werden. Die Kosten die Angebote werden jeweils vom Catering-Partner selbst festgelegt.
9. Aufnahmen auf der Messe
Der Veranstalter behält sich das ausschließliche Recht vor, im Rahmen der Messe Foto-, Video- und Tonaufnahmen zu erstellen. Diese werden im Nachgang der Messe für die Öffentlichkeitsarbeit und Werbung genutzt. Die Aussteller stimmen einer Nutzung von Aufnahmen im vorgenannten Sinne zu. Aussteller dürfen im Rahmen ihres Standes ohne vorherige Erlaubnis des Veranstalters Aufnahmen erstellen. Dies entbindet nicht von der Einhaltung etwaiger gesetzlicher Vorgaben wie etwa § 22 KunstUrhG (Erfordernis der Einwilligung der abgelichteten Person). Der Aussteller selbst ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich. Die Anfertigung darüber hinausgehender Aufnahmen von der Messe ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der artistic werbewelten gmbh zulässig.
10. Absage der Veranstaltung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung jederzeit und aus beliebigem Grund abzusagen oder zu verschieben. In solchen Fällen entstehen den Ausstellern keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche auf Rückerstattung von Standgebühren oder Schadensersatz. Sollte der Veranstalter die Veranstaltung absagen oder verschieben müssen, wird er die Aussteller so früh wie möglich darüber informieren. Die Kommunikation erfolgt in der Regel per E-Mail oder auf der offiziellen Webseite der Messe. Es liegt in der Verantwortung der Aussteller, regelmäßig ihre E-Mails zu überprüfen und sich über eventuelle Änderungen auf dem Laufenden zu halten. Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen alternative Lösungen anbieten, falls die Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden muss. Dies kann beispielsweise die Durchführung einer virtuellen Messe oder die Berücksichtigung der Aussteller bei einer zukünftigen Veranstaltung umfassen. Die Aussteller sind jedoch nicht berechtigt, solche Alternativlösungen einzufordern, und der Veranstalter kann sie nach eigenem Ermessen festlegen.
11. Ausschluss der Teilnahme
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Aussteller jederzeit von der Teilnahme an der Bildungsmesse auszuschließen, wenn dieser die Teilnahmebedingungen nicht einhält oder Anweisungen des Veranstalters nicht befolgt. Dieser Ausschluss kann auch während der laufenden Messe erfolgen. Die Entscheidung über einen Ausschluss liegt im alleinigen Ermessen des Veranstalters. Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgung von Anweisungen kann der Veranstalter angemessene Maßnahmen ergreifen, die von einer Verwarnung über die temporäre Sperrung des Standes bis hin zum sofortigen Ausschluss des Ausstellers von der Veranstaltung reichen können. Im Falle eines Ausschlusses von der Teilnahme entstehen dem Aussteller keinerlei Ansprüche auf Rückerstattung von Standgebühren oder anderen finanziellen Forderungen gegenüber dem Veranstalter.
Bisingen, 05.06.2023